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AuslandsreisekrankenversicherungDie Auslandsreisekrankenversicherung ist eine wichtige Zusatzversicherung bei Reisen in alle Länder. Besonders bei gesetzlich Krankenversicherten ist sie ein Muss, denn die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur in einigen EU-Ländern Schutz mit abge-speckten Leistungen. Geringer Schutz besteht nur in den Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben. Weiterhin muss man sich nach den Vorschriften des jeweiligen Gastlandes richten. In Ländern außerhalb der EU zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei Krankheit keinen müden Cent. Gehen Sie kein Risiko ein und genießen auch außerhalb von Deutschland einen gewohnten Versicherungsschutz. Hier ein wichtiger Auszug der wichtigsten Leistungen in der Auslandreisekrankenverssicherung:
In der Regel wird die Auslandsreise-Krankenversicherungspolice für ein Jahr ausgestellt. Der Versicherungsschutz gilt für die jeweiligen Reisen ins Ausland, bis zu 6 Wochen Aufenthalt. Für eine Reise, die länger andauert werden spezielle Versicherungspolicen mit Mehrbeitrag angeboten. Beispielsweise Auslandsaufenthalte bis zu 3 Monate oder Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Es bestehen Altershöchstgrenzen. Die versicherte Person darf in der Regel nicht älter als 69 Jahre sein, da das Krankheitsrisiko im hohen Alter für die jeweiligen Versicherungsgesellschaften zu hoch ist. Der Jahresbeitrag einer Auslandsreisekrankenversicherung staffelt sich nach dem Alter der versicherten Person– desto jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger der Jahresbeitrag! Der Beitrag wird immer zum Beginn der Versicherung von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eingezogen, wobei die Prämie der Auslandskranken-versicherung sehr gering und für Jedermann bezahlbar ist. Ebenso werden auch günstige Familientarife angeboten.
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