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KrankenhauszusatzversicherungSie möchten als Kassenpatient bessere Qualität wenn es um Ihre Gesundheit geht? Gesetzlich Krankenversicherten wird durch eine Krankenhauszusatzversicherung eine Behandlung in Kliniken ermöglicht, wie sie annähernd nur ein Privatpatient geniest. Voraussetzung ist, um eine Krankenzusatzversicherung abschließen zu können, dass die versicherte Person Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, entweder als eigenständiges Mitglied oder als mitversicherte Person in der Familienversicherung. Ein Krankenhausbesuch ist für Niemanden eine angenehme Angelegenheit. Das Mindeste, was Sie wahrscheinlich verlangen ist ein Krankenbett in einem Zimmer, in dem Sie ein bisschen Ruhe während des Krankenhausaufenthalts haben. Bedenken Sie, als Kassenpatient, haben Sie keine Ansprüche auf Sonderwünsche. Bei Überfüllung des Krankenhauses werden Sie im schlimmsten Fall in ein Krankenzimmer gebracht mit mehr als drei Patienten. Um dieser Situation aus dem Weg zu gehen, gibt es in der Krankenhaus-Zusatzversicherung die Option Ein- oder Zweibettzimmer zu wählen. Weiterhin besteht die Möglichkeit Chefarztbehandlung und freie Krankenhauswahl mit einzuschließen. Denn Sie haben als Kassenpatient keinen Anspruch darauf, ein Krankenhaus Ihrer Wahl zu wählen oder sich von einem spezialisierten Arzt bzw. Chefarzt behandeln zu lassen. Bei seltenen oder schwierigen Operationen hat der Patient somit gute Karten, denn er kann selbst sich in der vertrauten Arztpraxis behandeln lassen und sich an langjährige erfahrene Chirurgen wenden (auch außerhalb ihres Wohnortes). Reine Privatkliniken stehen allerdings Zusatzversicherten nicht zu Verfügung. Die Zusatzversicherung erstattet, nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkassen, 100 % der Mehrkosten durch:
Die Krankenhäuser rechnen die Grundleistungen mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Sonderleistungen, wie beispielsweise Einbett-Zimmer und Chefarztbehandlung wird von der Klinik gesondert in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden dann von der Zusatzversicherung erstattet.
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