Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse / GKV

Jede Person ab dem 15. Lebensjahr hat ein Recht darauf die Krankenkasse zu wechseln. Unabhängig davon, ob sie freiwillig oder pflichtversichert sind. Mitglieder der Knappschaft Bahn-See und der Landwirtschaftlichen Krankenkassen sind jedoch davon ausgeschlossen. Familienangehörige, die beitragsfrei mitversichert sind, müssen sich nach dem Stammversicherten richten und können somit nicht eigenständig in eine andere Krankenkasse wechseln.

Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten im Grunde die gleichen Leistungen an, da der Leistungskatalog vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Sie unterscheiden sich lediglich im Beitrag, der durch die unterschiedliche Höhe der Prozentsätze variiert. Weiterhin bietet jede GKV verschiedene Zusatzleistungen an, die über das gesetzlich geregelte Maß hinausgehen.

Es bestehen große Unterschiede zwischen den Beitragsprozentsätzen unter den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen. Die Beitragssätze schwanken zwischen 12% und 16 %.

Der Gesetzgeber hat den Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen vereinfacht. Es gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten – innerhalb dieser Frist darf der Versicherte die Krankenkasse nicht kündigen. Diese Regelung gilt nur, wenn während dieser Zeit keine Beitragserhöhung stattfindet. Erhöht die Kasse ihren Beitrag, hat der Versicherte durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit innerhalb eines Monats die Krankenkasse zu kündigen und somit den Anbieter zu wechseln.

Sie sollten einen Wechsel gut durchdacht haben. Es kommt nicht nur auf die Beitragssätze an, es sollten auch unbedingt die Zusatzleistungen, die Erreichbarkeit der Kasse, auf fachliche Beratung und Service wert gelegt werden. Erste Überlegung, die zu treffen ist, ist ob der Versicherte auf einen günstigen Beitrag wert legt oder ob ihm bestimmte Zusatzleistungen, wie beispielsweise Ernährungsberatung, kostenlose Hautkrebsuntersuchungen, Kostenübernahme für Naturheilverfahren, für Akupunktur, für Muskeltraining, Zusatzleistungen bei Neurodermitis, Sonderleistungen bei Kindern, höhere Zuschüsse für Haushaltshilfen, wichtig sind. Es gibt erheblich viele Zusatzleistungen, die Krankenkassen anbieten, wem das wichtig ist, der sollte sich in Ruhe beraten lassen und sorgfältig vergleichen.