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Der Wechsel in die PKV / private KrankenversicherungDie meisten Arbeitnehmer haben gar keine Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Grund hierfür ist die so genannte Versicherungspflichtgrenze. Ein Arbeitnehmer muss mit seinem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigen und dies in drei Kalenderjahren hintereinander. Erst dann hat er die Möglichkeit einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung zu vollziehen. Im Jahr 2008 liegt diese Versicherungspflichtgrenze oder auch Beitragsbemessungsgrenze genannt bei einem Jahresbruttoverdienst von 48.150 €. Da bei einem Arbeitnehmer der Arbeitgeber den hälftigen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leistet, ist zu klären wie sich die Zuzahlung des Arbeitgebers ausfällt, sollte sich der Arbeitnehmer privat krankenversichern. Hierzu gibt es folgendes zu erwähnen. Der Arbeitgeber übernimmt auch bei seinen privat krankenversicherten den Hälftigen Versicherungsbeitrag, jedoch maximal den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Zu dem Versicherungsbeitrag lassen sich auch die Beiträge für Ehefrau/Ehemann und Kinder hinzurechnen, solange der Arbeitgeberzuschuss nicht voll ausgeschöpft ist. Laut Statistiken verdient nur jeder 10. Angestellte oberhalb der Beitragsbemessungs-grenze und nur für diese Angestellten stellt sich die Frage ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist. Im Gegensatz zu den Angestellten haben es die Beamten einfacher. Sie haben das Recht sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern, diese bieten auch in den meisten Fällen für Beamte und Beihilfeberechtigte spezielle Tarifmöglichkeiten an. Selbständige können auch frei entscheiden ob sie sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, oder ob Sie eine private Krankenversicherung für ihre Absicherung wählen. Es gilt natürlich zu beachten, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse an den Verdienst bzw. Umsatz gekoppelt sind, während die privaten Krankenversicherungen den Beitrag an dem Versicherungsumfang, dem Alter des Versicherten und dessen Gesundheitszustand ausrichten. Überwiegend entscheiden sich Personen zum Wechsel in die PKV aufgrund der besseren und individuell gestalteten Leistungen. Und dies in den meisten Fällen zu einem geringeren Beitrag als dies bei der gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist. Jedoch gibt es bei der PKV keine Familienversicherung, wie man diese von der gesetzlichen Krankenkasse kennt. Bei der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied abgesichert werden und somit ist auch für jedes Familienmitglied ein Beitrag zu entrichten.
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