Zahnzusatzversicherung

Grundsätzlich sind Behandlungen durch einen Zahnarzt Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind. Doch die Eigenanteile für Zahnbehandlung und Zahnersatz steigen ständig. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Zahnersatz seit dem 01.01.2005 keine prozentuale Kostenbeteiligung mehr, sondern nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss. Für Brücken, Prothesen und Kronen gibt es Höchstbeträge, welche festgelegt sind. Somit beläuft sich die Zuschusszahlung der gesetzlichen Krankenkasse auf 50% bzw. bis zu 65% bei regelmäßiger Vorsorge.

Hier ein Beispiel zum Verständnis:
Sie benötigen eine Brücke im Wert von 700,- €. Die Zahlung der gesetzlichen Krankenkasse beläuft sich lt. Festzuschuss auf 350,- €. Also beträgt Ihr Eigenanteil 350,- €.

Anhand von diesem Beispiel wird Ihnen bewusst, wie wichtig die Zahnzusatzversicherung in der heutigen Zeit geworden ist.

Sie können mit einer Zahnzusatzversicherung diese Versorgungslücke weitestgehend schließen. Man sollte beim Abschluss einer privaten Zahnersatzversicherung auf die Kostenübernahme achten, denn es gibt Versicherer die sich nur Prozentual an der Regelversorgung beteiligen und es gibt Versicherer die sich prozentual am Rechnungsbetrag beteiligen. Diese Tarife sind dann meist etwas teurer, übernehmen dann aber auch im Leistungsfall mehr Kosten.

Weiterhin sollte man beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf diverse Klauseln achten, die je nach Wahl des Versicherers variieren können. Wie z.B. auf die Wartezeit, auf die Begrenzung der Erstattung innerhalb der ersten Jahre, auf diverse Obergrenzen, etc.

Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung sind nur Tarifabhängig, sondern richten sich auch nach dem Geschlecht des Versicherten, nach Alter des Versicherten und nach dem Zahnstatus. In der Regel liegt der Beitrag zur Zahnzusatzversicherung zwischen 10 Euro und 30 Euro im Monat.